Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das unter https://kreisbus-herford.de/ veröffentlichte Serviceportal der Verkehrsgesellschaft Kreis Herford.
Die Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH (VKH) ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Website ist mit Web Content Accessibility Guidelines in der Version 2.1 (WCAG) und BITV 2.0 vollständig vereinbar.
Diese Erklärung wurde am 08.08.2025 manuell erstellt.
Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG.
Geprüft wurde im Selbsttest durch:
Heimrich & Hannot GmbH
Prüfgegenstand
Webseite: Kreisbus Herford
Untersuchte Seiten:
https://kreisbus-herford.de/*
Prüfzeitraum - launch
07.-08.08.2025
letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 08.08.2025
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter info@kreisbus-herford.de
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter info@kreisbus-herford.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Verkehrsgesellschaft Kreis Herford GmbH (VKH)
Amtshausstraße 3
32051 Herford
Deutschland
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik